Forderungsinkasso / Zwangsvollstreckung

Haben wir Ihren Anspruch vor Gericht erfolgreich durchgesetzt, verfügen Sie über einen vollstreckbaren Schuldtitel. Nun gilt es, Ihren Anspruch schnell, effizient, konsequent und möglichst erfolgreich auch tatsächlich durchzusetzen. Hierzu dient das Zwangs­vollstreckungsverfahren. Unsere Büro­vorsteherin und Leiterin unserer Zwangs­voll­streckungs­abteilung Silvia Brademann verfügt auf diesem Rechtsgebiet über eine mehr als 30jährige Berufserfahrung. Durch stetige Fortbildung und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung beherrscht sie jedes Instrument dieses Rechtsgebietes. Ob in der Mobiliar- oder Immobiliarzwangsvollstreckung, In- und Auslandsvollstreckung sind Sie bei uns sicher aufgehoben. Jeder Fall wird individuell und nicht nach Schema F behandelt. Deshalb werden optimale Ergebnisse für Sie erreicht. Aus diesem Grund ist unsere Zwangsvollstreckungsabteilung auch bei Unternehmern wie Tierärzten, Berufsorganisationen und anderen selbständig Tätigen hoch frequentiert. Frau Brademann wird durch speziell ausgebildete Rechtsanwalts­fachangestellte unterstützt.

Insbesondere leisten wir für Sie Folgendes: 

  • Bonitätsprüfungen und Anschriftenermittlungen
  • außergerichtlichen Forderungseinzug/Inkasso
  • verkürzten und kostengünstigen Forderungseinzug mittels gerichtlichem Mahnverfahren
  • Mobiliarzwangsvollstreckung (auch richterliche Durchsuchung/Vollstreckung zur Nachtzeit)
  • Abnahme der Vermögensauskunft, Verhaftung
  • Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Rechte (z. B. Kontenpfändung, Lohnpfändung)
  • Zwangsvollstreckung wegen Unterhalt
  • Zwangsvollstreckung wegen Forderung aus unerlaubter Handlung
  • Zwangsvollstreckung wegen Herausgabe, Duldung und Unterlassung, Bestrafung
  • Zwangsvollstreckung wegen Räumung
  • Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Zwangshypothek, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung)
  • Arrest und Einstweilige Verfügung
  • Anmeldung von Forderungen und Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Titulierung und Vollstreckung von Zahlungsansprüchen innerhalb der EU

Verläuft die Zwangsvollstreckung für Sie erfolgreich, bezahlen Sie keine Gebühren und Kosten; diese hat der Schuldner zu erstatten. Etwas anderes kann bei der Zwangsvollstreckung im europäischen Ausland gelten.