Das Medizinrecht regelt in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander sowie daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Die größte Praxisrelevanz hat das Arzthaftungsrecht, also die Haftung des Arztes für Behandlungs- oder Diagnosefehler. Außerdem spielt das Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine große Rolle. Wir vertreten Sie als Arzt und Patient im Medizinrecht und Arztrecht insbesondere bei: